
Als res judicata (von lat. res iudicata „entschiedene Sache“) bezeichnet man in der Juristensprache ein rechtskräftig ergangenes Urteil durch ein anderes Gericht bzw. eine als rechtskräftig anerkannte Sache (Hochzeit, Scheidung, Kauf, Erbschaft). == Anwendung == Res Judicata dient der Rechtssicherheit. Sobald einmal über eine Sache rechtskr...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Res_judicata

Von res judicata (lat. entschiedene Sache) spricht man bei einer Entscheidung, die von den Gerichten (anderer Länder) als rechtskräftig anerkannt wird (Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 140).
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/resjudicata.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.